BGR 234
Diese Kodierung nach DGUV-Info 208-061 (ex DGUV-Regel 108-007, ex BGR 234) betrifft Lagereinrichtungen und -geräte und darin insbesondere den Anfahrschutz. Jedoch ist zu beachten, dass Regeln nach dem jeweiligen Landesrecht hier vorgehen. Lagereinrichtungen sind grundsätzlich die festen Regale, Lagergeräte sind z.B. Stapelhilfen und Paletten. Der Anfahrschutz gilt für "ortsfeste Regale". Sie werden mit leitliniengeführten Fördermitteln ent- oder beladen. Die vielen bekannte gelb-schwarze Kennzeichnung an Erhöhungen im Boden signalisiert den Anfahrschutz. Die "Hürde" muss mindestens 30 cm hoch sein und nicht mit dem Regal verbunden. Ein im Sinne der BGR 234 ausreichender Schutz nimmt wenigstens 400 Nm auf.