DIN 30710 - Kennzeichnung von Sonderrechten
Die DIN 30710 beschreibt die Sicherheitskennzeichnung bei Fahrzeugen mit Sonderrechten und Abschleppfahrzeugen. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist im § 35 (6) festgelegt: "Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert". Aber welche Fahrzeug-Markierung entspricht der DIN 30710? Ganz einfach: In der DIN 30710 ist festgelegt, dass die Warnmarkierung an Vor- und Rückseite aus 8 Normflächen zu bestehen hat. Diese Normfläche ist ein definiertes Quadrat mit einer Seitenlänge von 141 mm, welches diagonal in eine rote und eine weiße Hälfte geteilt ist. Diese können zu größeren Flächen, rechteckig sowie quadratisch, zusammengesetzt werden. Anzubringen sind die Etiketten so, dass sie von links linksweisend und von rechts rechtsweisend sind. Entsprechende Kennzeichnungen sind als Aufkleber, Rollenware, Blechschilder oder als Magnetfolie erhältlich.
