Fahrzeug-Warnmarkierung


Fahrzeuge, die mit Sonderrechten am Straßenverkehr teilnehmen möchten, müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet werden.
Doch nicht nur Feuerwehrfahrzeuge und Krankentransporte können einen Anspruch auf diese Sonderrechte haben! Auch Fahrzeuge, die beispielsweise in folgenden Bereichen eingesetzt werden, können diese Rechte beanspruchen:
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§35 Abs. 6 StVO
„Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn die zulässige Gesamtmasse bis zu 2,8 t beträgt. [...]“
Diese Fahrzeuge müssen mit KFZ-Warnmarkierungsband nach DIN 30710 Vorgaben gekennzeichnet werden.
Kfz-Warnmarkierung


























Warnmarkierung richtig anbringen

Ein solches Band besteht aus roten und weißen Streifen, die jeweils 100 mm breit sind, sich farblich abwechseln und im 45° Winkel angeordnet sind. Mittels der 141 mm x 141 mm großen Normfläche wird die Sicherheitskennzeichnung festgelegt. Zwei Normflächen ergeben eine sogenannte Einzelfläche mit den Maßen 141 x 282 mm. Fügt man nun 4 Normflächen, also 2 Einzelflächen zusammen, erhält man die Mindestfläche nach DIN 307010.
Für eine ordnungsgemäße Kennzeichnung von Front und Heck eines Fahrzeuges, werden jeweils 2 Mindestflächen nach DIN 30710 benötigt. Die Normflächen werden so angebracht, dass die Streifen auf der linken Seite nach links zeigen und die auf der rechten Seite angebrachten Normflächen nach rechts zeigen.

Am Ende sind 8 Normflächen angebracht. Diese stellen die Mindestanforderung dar. Zu beachten ist, dass die Folie so angebracht wird, dass die zusammenführenden Streifen ein „A“ oder ein Dach ergeben. Bilden die Streifen ein „V“, so wurde die KFZ-Markierung falsch angebracht und erfüllt nicht die DIN-Anforderungen.

RICHTIG. Die Streifen bilden eine Spitze, die nach oben zeigt.

FALSCH. Die Spitze zeigt nach unten.
Korrekte Kennzeichnung eines Fahrzeuges


An Front und Heck sind jeweils 8 Normflächen angebracht (Mindestanforderung!). Die 4 rechtsweisenden und die 4 linksweisenden Normflächen zeigen schräg zueinander und bilden in der Mitte eine Spitze.
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