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Bodenzeichen - Hilfreiche Symbole für jede Situation

Bodenzeichen - Hilfreiche Symbole

Sie dienen als Wegweiser, Verbotsanweisungen oder auch zur Gefahrenvorbeugung und Hinweisbeschilderung - die Rede ist von den vielseitig eingesetzten Bodenzeichen. Diese finden vor allem Anwendung im industriellen Bereich und dienen verschiedenen Markierungszwecken. Vorwiegend in Fabriken und Produktionshallen, in denen eine Wandbeschilderung nur bedingt oder kaum möglich ist, werden die sogenannte Bodenmarkierungen eingesetzt. Diese sind in der Regel enorm robust und strapazierfähig und bleiben so an der entsprechend positionierten Stelle haften. Meistens handelt es sich hierbei um selbstklebende Folien oder Laminate, wahlweise mit rutschfester Oberfläche.

Daneben gibt es die Markierungen aber auch aus thermoplastischem Kunststoff zum Aufbrennen auf den Boden. Bei dieser häufig genutzten Methode wird lediglich ein herkömmlicher Gasbrenner für den Brandvorgang, ein Besen zur Flächensäuberung und gegebenenfalls ein Haftmittel zur optimalen Bodenhaftung benötigt. Eine genaue Verleganleitung befindet sich zudem im Lieferumfang. Besondere Merkmale, die der Brandvorgang mit sich bringt, sind zum einen eine enorm hohe Haltbarkeit des aufgebrannten Symbols, zum anderen der Selbstreinigungseffekt im Außenbereich. Darüber hinaus sind diese Bodenzeichen natürlich im großen Rahmen temperaturbeständig und abriebfest, sowie gegen einen Großteil von Chemikalien nahezu immun. Alles Eigenschaften, die beim Einsatz in industriellen Produktionsanlagen von Nöten sind.
Ob nun aufgeklebt oder aufgebrannt, an der richtigen Stelle am Boden angebracht sind die optischen Markierungen für Mitarbeiter und Angestellte gut zu sehen und helfen diesen bei der sicheren Gestaltung ihrer Arbeit.

Doch welche Bodensymbole gibt es speziell und was bedeuten sie?
Hier finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Symbolen, die auch in unserem Shop erhältlich sind!


Flurförderfahrzeug verboten

Wie der Name dieses Piktogrammes bereits verrät, gilt bei Anwesenheit dieses Schildes ein generelles Verbot für Flurförderfahrzeuge jeder Art. Dazu zählen vor allem Gabel-, Schubmast- und Hochregalstapler, sowie auch Handstapler, Kommissionierer und Schlepper. Diese dürfen zum Zwecke der Sicherheit oder anderen betriebsbedingten Abläufen nicht in gekennzeichnete Zonen und Wegstrecken innerhalb oder außerhalb des Produktionsgeländes einfahren, da sonst die Gesundheit von Mitarbeitern oder diverse Produktionsabläufe nicht mehr gewährleistet werden können. Dies verdeutlicht das Schild durch die eindeutige Darstellung eines Gabelstaplers, der durch eine durchgestrichene Linie ganz klar verboten wird. Hier werden ganz eindeutig Staplerfahrer und Mitarbeiter, die für die Beförderung der Flurförderer verantwortlich sind, angesprochen und aufmerksam auf das Verbot hingewiesen.

Flurförderfahrzeug verboten

Warnung vor Flurförderfahrzeugen

Bei diesem Symbol handelt es sich, im Gegensatz zum vorherigen, um eine ausgiebige Warnung vor einfahrenden oder kreuzenden Flurförderfahrzeugen. Deshalb richtet sich hier die Warnung an erster Stelle an das Bodenpersonal oder die Mitarbeiter, die in der Produktion zu Fuß unterwegs sind. Diese dürfen zwar bestimmte Lauf- und Fahrwege benutzen, müssen jedoch stetig Acht geben und auf herannähernde Flurförderer aufpassen. Der Zweck dieser Bodenmarkierung in den Rutschhemmungsklassen R9 und R13 ist vorrangig die Vorbeugung von Gefahrensituationen und Unfällen, bei denen Mitarbeiter oder Betriebsvermögen zu Schaden kommen könnten. Durch die Anbringung dieses Hinweises werden Betriebsmitarbeiter frühzeitig auf die Gefahrenlage durch agierende Flurförderfahrzeuge hingewiesen und können sich so entsprechend aufmerksam und sicherheitsbewusst verhalten.

Flurförderfahrzeug erlaubt

Für Fußgänger verboten

Das Piktogramm "Für Fußgänger verboten" zeigt die Silhouette einer Person hinter einem roten, durchgestrichenen Kreis. Das Piktogramm bedeutet, dass der Zugang, Durchgang oder Aufenthalt für Fußgänger im Bereich des Zeichens grundsätzlich verboten ist. Befindet es sich beispielsweise auf einer ausgewiesenen Spur, so darf diese von Fußgängern nicht betreten werden. Die Anwendung des Zeichens ist vielfältig: Es wird beispielsweise in manchen Bereichen des Straßenverkehrs genutzt, die für Fußgänger zu gefährlich sind und daher von ihnen nicht genutzt werden dürfen. Ebenso kann das Piktogramm dazu genutzt werden, Bereiche mit Werksverkehr zu kennzeichnen, deren Betreten für Fußgänger nicht gestattet ist. Ein weiteres Einsatzgebiet könnte beispielsweise eine Werkshalle mit Maschinen sein. Das Verbotszeichen für Fußgänger kann verhindern, dass Personen sich in den Aktionsradius von Maschinen bewegen, was zu Verletzungen führen kann.

Fußgänger verboten

Für Fußgänger erlaubt

Das Zeichen "Für Fußgänger" bzw. "Für Fußgänger erlaubt" besteht aus einer weißen Silhouette einer Person auf hellblauem Hintergrund. Es handelt sich hierbei um ein Gebotszeichen. Das Piktogramm zeichnet in erster Linie Wege aus, die für Fußgänger gedacht bzw. empfohlen sind. Das Schild gebietet somit den Fußgängern, den gekennzeichneten Weg zu nutzen. Es wird oftmals angewandt, um die Sicherheit der Fußgänger zu wahren. So sind beispielsweise im Straßenverkehr bei getrennten Fußgänger- und Radfahrwegen die Fußgängerwege mit diesem Symbol gekennzeichnet. So wissen die Fußgänger, welchen Weg sie benutzen sollten. Ebenso können Betriebswege, die für Fußgänger sicher sind, mit diesem Zeichen versehen werden, da auf Betriebsgeländen oft nicht alle Bereiche für Fußgänger sicher oder geeignet sind.

Fußgänger erlaubt

Zutritt für Unbefugte verboten

Das runde Verbotszeichen zeigt eine Person mit nach vorne gestreckter Hand, als wollte sie jemanden aufhalten, ganz passend dazu, um Unbefugte darauf hinzuweisen, dass das Weitergehen auf dieser Strecke verboten ist! Der rote Rahmen und Querbalken sorgen für einen starken Farbkontrast, bessere Erkennbarkeit und eine Verdeutlichung des Bodensymbols als Verbotszeichen. Genutzt werden kann das Symbol zum Beispiel vor Durchgangsbereichen zu neuen Hallenabschnitten, vor dem Lagerzugang oder beim Übergang in die Produktion.


Bodenzeichen Zutritt für Unbefugte verboten

Rauchen verboten

Das Symbol "Rauchen verboten" zeigt eine qualmende Zigarette hinter einem roten, durchgestrichenen Kreis. Es besagt, dass im Bereich des Zeichens bzw. in dem Raum, in dem es angebracht ist, das Rauchen nicht erlaubt ist. Genutzt wird das Zeichen vor allem dort, wo Rauchen eine Gefahr darstellt, beispielsweise an Tankstellen, in Fabrikhallen oder auch in Flugzeugen. Zudem kann in Bereichen, wo das Rauchen von Gesetzeswegen her erlaubt ist, ein solches Verbotssymbol das Rauchen dennoch verbieten, wenn dies nicht gewünscht ist. Generell kann das Zeichen überall dort verwendet werden, wo Rauchen nicht erwünscht bzw. verboten ist. Ebenso kann es in manchen Situationen genutzt werden, um noch einmal an das bestehende gesetzliche Rauchverbot zu erinnern.

Rauchen verboten

Betreten der Fläche verboten

Einen ähnlichen Sinn verfolgt dieses Verbotszeichen, das hinter dem roten Balken im roten Rahmen zwei stilisierte, schwarze Fußabdrücke zeigt und die Menschen vom Betreten bestimmter Oberflächen abhalten soll. Hier ist die Regelung also sogar noch etwas schärfer, da keine Ausnahme gemacht wird. Dieses Bodensymbol kann zum Beispiel auf Glasflächen oder vor anderen, fragilen Objekten (wie beschädigte Paletten, die nicht mehr belastet werden können, …) angebracht werden, um so die Verletzungsgefahr der Mitarbeiter und die Reparaturkosten für das Objekt zu verringern!

betreten-der-flache-verboten

Nichts abstellen / lagern

Denselben Hintergrund hat auch dieses Verbotszeichen. Es hat den typischen, roten Rahmen und einen roten Querbalken, der eine Kiste (oder etwas ähnliches) durchkreuzt - hier darf nichts abgestellt oder gelagert werden! Das kann zum einen, wie bei dem „Betreten der Fläche verboten“ Schild den Grund haben, dass der Untergrund hier sehr empfindlich ist und somit die Lagerung von Objekten ggf. zu Beschädigungen führen kann. Vielleicht ist es aber auch ein Bereich, in dem viel Durchgangsverkehr herrscht, den die abgestellten Objekte behindern würden, oder wo wichtige Notfalleinrichtungen nicht verdeckt oder unzugänglich gemacht werden dürfen (zum Beispiel ein Erste-Hilfe-Kasten oder ein Notfalltelefon).

Bodenzeichen Nichts abstellen

Diverse Richtungspfeile

Mit den Richtungspfeilen in verschiedenen Ausführungen können Sie Fahrt- sowie Laufrichtungen vorgeben und auch neuen Mitarbeitern oder Kunden einfach vermitteln. Auch geeignet sind diese als Hinweis auf den nächsten Notausgang oder andere wichtige Einrichtungen (z. B. Feuerlöscher, Alarmknöpfe, Not-Ausschalter, …). Gerade zum Ausweisen von solchen Einrichtungen für den Notfall eignen sich dann die Bodensymbole mit nachleuchtender Ausstattung, welche auch ohne zusätzliche Lichtquelle noch gesehen werden können.

Diverse Richtungspfeile

Feuerlöscher

Wenn der Richtungspfeil schon darauf deutet, können Sie mit diesem Bodensymbol eindeutig machen, was Sie auszeichnen wollen: das viereckige Zeichen für Feuerlöscher zeigt unmissverständlich und kontraststark den Standort von Feuerlöscheinrichtungen an und ermöglicht im Notfall schnellen Zugriff auf das Löschmittel. Somit ist es ideal für z. B. Bürogebäude, öffentliche Einrichtungen, Lager- und Logistikhallen und Produktionsstätten. Das Bodenzeichen verfügt über eine rutschhemmende Oberfläche (R10), ist abrieb-, putzfest und strapazierfähig und sofort nach dem Verlegen begehbar.

Feuerlöscher

Halteverbote

Eingeschränkte Halteverbote und Absolute Halteverbote werden Sie wohl eher im Außenbereich Ihres Grundstückes einsetzen, wobei die Bodenzeichen auch in Lagerhallen oder Produktionsstätten zum Einsatz kommen können, um beispielsweise Fahrzeugführer von Gabelstaplern darauf aufmerksam zu machen, dass bestimmte Bereiche nicht zum Abstellen ihres Flurfördermittels gedacht sind. Auch für LKW bei der Anlieferung oder Abholung ist dieses Bodensymbol ein nützlicher Hinweis, der die Organisation Ihres Grundstückes immens erleichtern kann! Dargestellt werden die Verbotszeichen wie im Straßenverkehr durch eine runde Form mit rotem Rahmen und einem bzw. zwei roten Balken auf blauem Grund (Verkehrszeichen Nr. 286 und Nr. 283 nach StVO). Die beiden Zeichen unterscheiden sich in der Anzahl der Querbalken:

  • Das eingeschränkte Haltverbot hat nur einen Querbalken und erlaubt noch kurzes Halten, aber kein Parken eines Fahrzeuges.
  • Das absolute Haltverbot hat zwei Querbalken, die ein X bilden, und verbietet sowohl Parken als auch kurzfristiges Halten mit dem Fahrzeug.

Halteverbote

Situationsbedingte Bodensymbole

Natürlich war das bislang nur eine Auswahl der möglichen Bodenkennzeichen und das Jahr 2020 hat gezeigt, wie schnell sich der Bedarf nach bestimmten Kennzeichnungen verändern und steigern kann! Gut, dass man mit den Bodenzeichen quasi alles darstellen kann, und die Kombination von Grafiken mit Text macht die Schilder noch einfacher zu verstehen. So erinnern Sie Mitmenschen an Hygienemaßnahmen, Mindestabstände und können Orientierungshilfen („Hier stehen“, „Bitte warten Sie hier“, …) schaffen, die gegen allgemeine Verunsicherung vorsorgen! Auch ohne eine Pandemie sind die Schilder praktisch, um beispielsweise in Einkaufsläden oder Apotheken die Schlangenbildung sinnvoll beeinflussen zu können.

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